Finanzielle Hilfen für frühgeborene Kinder
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Wer schwerbehindert ist, bekommt für die Überwindung der durch die Behinderung bedingten Nachteile eine besondere staatliche Unterstützung (jedoch keine direkten Geldleistungen). Es ist deshalb sehr empfehlenswert, beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen (auch wenn es große Überwindung kostet!), da er die Voraussetzung dafür ist, dass man bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen kann.
Zuständig für im Regierungsbezirk Oberbayern wohnhafte Personen ist
das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberbayern,
- für die Buchstaben A - H:
Richelstraße 17, 80634 München, Telefon: 0 89-1 89 66-0 - für die Buchstaben I - Z:
Bayerstraße 32, 80335 München, Telefon: 0 89–1 89 66-0
Anträge können schon gestellt werden, wenn für das Kind voraussichtlich eine erhöhte Hilfsbedürftigkeit besteht (z. B. Krankengymnastik). Bisher erfolgte die Antragstellung rein auf dem Papierweg. Bequemer ist die Online-Antragstellung unter "www.schwerbehindertenantrag.bayern.de", da nur die Fragen gestellt werden, auf die es in der jeweiligen Angelegenheit ankommt.
Es ist wichtig, im Antrag die bisher behandelnden Ärzte und Kliniken zu nennen und das Versorgungsamt mit einer Schweigepflichtsentbindung zu ermächtigen, sich selbst die nötigen Informationen dort einzuholen. Sofern man selbst Unterlagen über die Behinderung hat (z. B. Arztbriefe, Gutachten), empfiehlt es sich sehr, diese dem Antrag beizufügen. Ein Ausweis wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr Prozent ausgestellt und ist i.d.R. fünf Jahre gültig. Darunter gibt es, falls eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit festgestellt wird, eine Bescheinigung für das Finanzamt.
Nur mit dem Schwerbehindertenausweis oder der Bescheinigung kann man bei der Steuererklärung den Anspruch auf steuerliche Erleichterungen, besondere Pauschalbeträge und die Anerkennung besonderer Aufwendungen geltend machen. Detaillierte und aktuelle Informationen hierzu können Sie dem "Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern" (PDF-Download) entnehmen, das jährlich überarbeitet wird. (Herausgeber: "Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.", Brehmstraße 5-7, 40239 Düsseldorf, Telefon: 0211–64004-0).
Die Broschüre "Wegweiser für Menschen mit Behinderung" informiert über die wichtigsten Grundzüge des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX sowie die Ansprüche Behinderter auf den verschiedenen Gebieten. Sie kann unter http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html abgerufen werden.
Wichtiger als der Grad der Behinderung sind die Merkmale:
H
Hilflosigkeit: u.a. Steuerpauschale wegen außergewöhnlicher Belastung von € 3.700,–, kostenlose Wertmarke für den Nahverkehrsbereich, Befreiung von der Kfz-Steuer
G
Erhebliche Gehbehinderung: u.a. Wertmarke für den Nahverkehrsbereich (Selbstbeteiligung von € 60,- im Jahr) oder Befreiung von 50 % der Kfz-Steuer, ab 70 % GdB Fahrtkostenpauschale von € 900,–
aG
außergewöhnliche Gehbehinderung: u.a. Befreiung von der Kfz-Steuer, Behindertenfahrdienst, Wertmarke für den Nahverkehrsbereich (Selbstbeteiligung von € 60,- im Jahr), Parkerleichterungen und Parkplatzreservierungen (blauen Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen)
B
Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson: ein Begleiter hat freie Fahrt in allen öffentlichen Nah- und Fernverkehrsmitteln innerhalb Deutschlands (auch in der ersten Klasse!)
RF
Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren
Bl
Blind: u.a. Steuerpauschale von € 3.700,–, Befreiung von der Kfz-Steuer, kostenlose Wertmarke für den Nahverkehrsbereich, Anspruch auf Blindengeld (extra beantragen)
Der Behindertenausweis bringt weitere Erleichterungen, u.a.:
- Vergabe von behindertengerechten Wohnungen und Sozialwohnungen,
- Berechnung von Wohngeld,
- erhöhte Freigrenzen bei Wohnungsbaudarlehen,
- ermäßigte Eintrittspreise bei vielen Veranstaltungen (Zoo, Museen, Schwimmbädern),
- Zuschüsse für Familienerholungen (Antrag bei Jugend- oder Sozialamt).
Weitere Informationen bekommen Sie über unser Sekretariat (siehe Kontakte). Diese Angaben haben wir nach bestem Wissen und sorgfältig zusammengestellt. Dennoch können wir für die Richtig- und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. Für Korrekturen und Verbesserungsvorschläge sind wir sehr dankbar.