Finanzielle Hilfen für frühgeborene Kinder

2. Pflegeversicherung

Pflegeaufwand:

Leistungen der Pflegeversicherung können ab Geburt bezogen werden. Bei der Festlegung der Pflegestufen wird der Hilfsaufwand für kranke oder behinderte Kinder mit dem für gleichaltrige, gesunde Kinder verglichen. Nur der über den natürlichen, altersbedingten Pflegeaufwand hinausgehende Hilfebedarf ist zu berücksichtigen. Ob ein Anspruch besteht und wenn ja, in welchem Umfang, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Anhand der folgenden Tabelle errechnen die Gutachter des MDK den Mehrbedarf für kranke bzw. behinderte Kinder.


Pflegeversicherung Tab1


Pflegegeld:

Je nach Ausmaß des Hilfebedarfs in den Bereichen der Grundpflege, das sind Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirschaftliche Versorgung (dazu zählen einkaufen, kochen, reinigen der Wohnung, spülen, wechseln und waschen der Wäsche und Kleidung oder beheizen) erfolgt die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen und es wird ein nach drei Stufen gegliedertes Pflegegeld (bzw. Pflegesachleistung bei Fremdpflege) gezahlt:


Pflegeversicherung Tab2

 

 

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Ihr Kontakt:
Karin Nickel,
1. Vorsitzende